Riester Rente
So sieht es aus:
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Grundlage der Altersvorsorge.
In Zukunft wird die Rente aus der GRV aber immer weniger ausreichen.
Das sind die Gründe:
Die Weichen auf ein sinkendes Rentenniveau wurde in den letzten Jahren mit Zahlreichen Gesetzesänderungen bewusst gestellt.
Die Priorität der GRV sind stabile Beiträge - diese reichen allerdings nicht um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Die Folgen dazu liegen auf der Hand.
Die Differenz zwischen Nettoeinkommen und der Rentenhöhe wird schrittweise immer mehr.
Heute sind es ca. 65% - in ein paar Jahren sind es bereits 52%.
All diejenigen die heute arbeiten und in die GRV einzahlen,
bezahlen die Rente von den heutigen Rentnern.
Wenn es allerdings weniger Menschen gibt, die in die GRV einzahlen,
sinken automatisch die Beitragszahler und somit die Einnahmen in der GRV.
Das es immer weniger Beitragszahler gibt, durch weniger Geburten z.B. ist Fakt.
Außerdem kommt die Stufenweise Anhebung der Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre.
Die Folgen sind Altersarmut!
Das ist die Lösung:
Das Drei-Schichten-Modell
Schicht 1 - Die Basisversorgung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Berufsständische Versorgungseinrichtung
- Landwirtschaftliche Altersklassen
- Kapitalgedeckte Basisrente (Rürup-Rente)
- Beamtenversorgung
Schicht 2 - Die Zusatzversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Zulagenrente, wie z.B. die Riester Rente
Schicht 3 - Die Private Altersvorsorge
- Private Renten- und Lebensversicherungen
- Erwerbs- und Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
Jetzt kommen wir zu der Riester Rente.
Diese staatlich geförderte Altersvorsorge wurde eingeführt,
um einen Ausgleich für die durch mehrere Rentenreformen entstandene Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zu schaffen.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente:
Wer ist Zulagenberechtigt?
Leider steht nicht allen Personengruppen die Riester-Förderung zur verfügung.
Grundsätzlich profitieren alle Arbeitnehmer welche in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu den Förderberechtigten.
Außerdem können Selbständige, Empfänger von Arbeitslosengeld und Krankengeld sowie Beamte und geringfügig beschäftigte Riestern.
Ehepartner der genannten Personengruppen sind übrigens mittelbar Zulagenberechtigt.
Die Zulagen:
Die Riester Rente wird vom Staat mit Zulagen gefördert.
Die Grundzulage beträgt 175€. So können Ehepartner 350€/Jahr Förderung erhalten.
Dazu kommt noch die Zulage für Kinder.
Für Kinder die ab 2008 geboren sind, erhalten Sie 300€/Jahr.
Für Kinder die vor 2008 geboren sind, erhalten Sie 185€/Jahr.
Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr erhalten einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 200€.
Wie hoch muss der Eigenanteil sein?:
Damit Sie die Zulagen vom Staat erhalten, müssen Sie einen Mindestbeitrag von jeweils 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen.
Der Sockelbeitrag, der mindestens eingezahlt werden muss, beträgt 60€/Jahr.
Wenn Sie weniger einzahlen, erhalten Sie nicht die volle Förderung.

Steuervorteil vs. Zulagen:
Automatisch prüft das Finanzamt für Sie, was günstiger ist.
Die Zulagen oder der Steuervorteil.
Insbesondere für gutverdienende kann sich der Steuervorteil lohnen.
Dieser kann bis zu 650€/Jahr betragen.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?:
Die Einzahlungen in den Vertrag dürfen bei einer Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden.
Das bedeutet für Sie: Egal wieviel Sie bereits eingespart haben, im Falle einer Arbeitslosigkeit,
ist das gesparte sicher und darf nicht angetastet werden.
Ergo bedeutet eine Arbeitslosigkeit auch oft, dass weniger Geld zur Verfügung steht.
Sie können Ihren Vertrag in einem solchen Fall stilllegen. Kündigen macht oft keinen Sinn,
da die Kündigung oft mit Verlusten verbunden ist.
Ihr Freibetrag bei einer Grundabsicherung:
Wenn Sie im Alter auf eine Grundabsicherung angewiesen sind, bleiben bis 202€ der Riester Rente anrechnungsfrei.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Grundabsicherung + die Riester Rente (202€) dazu erhalten.