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Dienstunfähigkeitsversicherung

Hat Ihre Beamtenlaufbahn gerade erst begonnen oder stehen Sie schon seit
vielen Jahren als Beamter auf Lebenszeit mit beiden Beinen fest im Berufsleben?

Ob so oder so: Auf das was Sie bis hier hin geleistet haben, können Sie stolz sein.
Sie tragen einen wichtigen Beitrag zum funktionieren unserer Gesellschaft bei.

Wenn Sie gerade erst gestartet sind, stehen Ihnen noch folgende Schritte bevor:


- Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht unmittelbar bevor oder hat bereits stattgefunden.

- Anschließend folgt die Ernennung zum Beamten auf Probe.

- Zum Schluss sind Sie Beamter auf Lebenszeit.

Was viele Beamtenanwärter und Beamte auf Lebenszeit jedoch nicht wissen:
Gerade in den ersten Jahren haben Sie keinen Anspruch auf die Gute Absicherung.
So sind Sie als Beamtenanwärter nicht geschützt, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausführen können.
Dann gibt es übrigens auch keine Ansprüche für Ihr Einkommen im Alter.

Aber was genau heisst überhaupt "Dienstunfähig"?
Dies ist im Bundesbeamtengesetz genau definiert:

Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche
seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.


Fakten:
Jeder 5. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht!
Laut Statistik sind die Hauptursachen einer Dienstunfähigkeit bei jüngeren BeamtenFreizeitunfälle.
Später liegen die meisten Ursachen in 9 von 10 Fällen Krankheiten zugrunde.

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit.


Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heutzutage nur noch eineGrundversorgung dar.
In Zukunft ist mit weiteren Abzügen zu rechnen.

Wenn Sie als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe aufgrund geistiger oder körperlichen Schäden die nicht Folge eines Dienstunfalles sind,
Ihren Dienst nicht mehr ausführen können, werden Sie aus dem Dienst entlassen.

Sollte der Fall eintreten, werden Sie von Ihrem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Wenn 5 Jahre Beiträge in die gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt worden sind, können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Wenn Sie keine 5 Jahre eingezahlt haben, besteht auch in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Anspruch!

Sollte Ihnen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen,
würde nochmals geprüft werden ob Ihnen die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente zusteht.

Volle Erwerbsminderungsrente:
Sie können weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten

Halbe Erwerbsminderungsrente:
Sie können noch zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten

Übrigens:

In beiden Fällen können Sie auf jeden anderen Berufs verwiesen werden.
Welche Ausbildung und fachlichen Kenntnisse Sie haben - spielt keine Rolle.

Als Beamtenanwärter haben diese Regelungen ein Leben lang Konsequenzen.
- Ausbildung und Qualifikationen spielen bei der
Ermittlung einer Erwerbsminderungsrente keine Rolle!
- Selbst wen Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben -
Egal ob Sie die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente erhalten,
bei beiden reicht die Leistungen in den meisten Fällen nicht, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten!

Deshalb sollten Sie bei dem Thema Absicherung keine Kompromisse machen!

Hohe Verantwortung = erhöhtes Risiko
Insbesondere Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Justizvollzugsdienst oder bei der
Feuerwehr sind bei der Ausführung Ihres Dienstes einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Aus diesem Grund spricht vieles dafür sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern.

Wichtig für Ihren Versicherungsschutz zur Dienstunfähigkeit:
- In Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.

Die normale Berufsunfähigkeitsversicherung oder die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel reichen im Fall der Fälle nicht aus. Im Zweifel stehen Sie im Fall der Fälle nicht nur ohne Job, sondern auch ohne Einkommen da.

- Eine Absicherung unter 1.200€ für Beamte auf Widerruf/Probe ist nicht ausreichend.
Im schlimmsten Fall müssen Sie ein ganzes Leben lang mit dieser Rente Ihr Leben bestreiten.

- Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung sind ein wichtiger Zusatz.
So können Sie Ihren Versicherungsschutz immer optimal anpassen.
Wenn Sie z.B. befördert werden, heiraten oder ein Kind bekommen, sollte der Bedarf angepasst werden.

- Die Leistungsdauer bei Beamten auf Probe/Widerruf, die eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen,
sollte 72 Monate betragen. Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, sollte die Beschränkung auf 72 Monate nicht mehrt gelten.

Einige Versicherer schränken die Leistungsdauer ein - aufgepasst!

Als Spezialist für alle Versicherungsfragen des öffentlichen Dienstes finde ich für Sie
maßgeschneiderte Vorsorgelösungen, die leistungsstark und langfristig in Ihrem Sinne wirkt.

TIP:
Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
Dann Fragen Sie Ihren Betreuer nach besonders attraktiven Konditionen.


Gerne bin ich Ihnen bei der Wahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung behilflich.
Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an.

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Einfach Formular ausfüllen und ich werde mich in kürze bei Ihnen melden.


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