Krankentagegeldversicherung
Wenn Sie ausfallen, springt die Krankentagegeldversicherung ein.
Auch wenn Sie mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen,
kann das Einkommen bei längerer Krankheit schnell ins Wanken geraten.
Wer sich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt hat und sich und seine Familie vor den finanziellen Einbußen schützen möchte,
denkt sicherlich zuallererst an eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Was viele jedoch nicht bedenken:
Bevor Sie Berufsunfähig sind, werden Sie in den allermeisten Fällen vorher Arbeitsunfähig.
Auch eine längere Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen.
Die Krankentagegeldversicherung ist die optimale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mit einer Krankentagegeld-Absicherung schützen Sie sich vor der Einkommenslücke, die bei längerer Krankheit entsteht.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.
Ab dem 43. Tag erhalten Sie anstatt der Lohnfortzahlung ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Höhe des Krankentagegeldes liegt bei max. 90% vom Netto. Zusätzlich werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Berechnungsbeispiel:

So gestaltet sich die Einkommenslücke,
welche bei längerer Krankheit entsteht für Arbeitnehmer, Schüler/Studenten und Azubis:
Arbeitnehmer können ein Krankentagegeld mit einer Karenzzeit von 43 Tagen wählen.
Selbständige haben die Möglichkeit sich bereits früher abzusichern.
Hier kann z.B. eine Karenzzeit ab dem 8. oder 21. Tag gewählt werden.
Für Existenzgründer gelten oft besondere Regelungen.
Insbesondere für Selbständige/Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung existenziell.
Selbständige sollten rechtzeitig an eine Einkommensabsicherung denken.
Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich für diese Berufsgruppe ein Krankentagegeld welches individuell nach Bedarf gestaltet wird.
Hier kommen z.B. Karenzzeiten ab dem 4. Tag in Frage.
Der Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung darf bei Arbeitnehmer
und selbständigen das durchschnittliche Netto nicht übersteigen.
Das Krankentagegeld wird bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit geleistet.
Dann löst die Berufsunfähigkeitsversicherung das Krankentagegeld ab und Sie genießen eine lückenlose finanzielle Sicherheit.
Durch den Rundum Schutz entsteht keine finanzielle Lücke zwischen der Krankengeldzahlung und der Rentenzahlung.
Auch wenn Sie mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen,
kann das Einkommen bei längerer Krankheit schnell ins Wanken geraten.
Wer sich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt hat und sich und seine Familie vor den finanziellen Einbußen schützen möchte,
denkt sicherlich zuallererst an eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Was viele jedoch nicht bedenken:
Bevor Sie Berufsunfähig sind, werden Sie in den allermeisten Fällen vorher Arbeitsunfähig.
Auch eine längere Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen.
Die Krankentagegeldversicherung ist die optimale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mit einer Krankentagegeld-Absicherung schützen Sie sich vor der Einkommenslücke, die bei längerer Krankheit entsteht.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber.
Ab dem 43. Tag erhalten Sie anstatt der Lohnfortzahlung ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Höhe des Krankentagegeldes liegt bei max. 90% vom Netto. Zusätzlich werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Es entsteht eine Lücke von mindestens 20%.
Berechnungsbeispiel:

So gestaltet sich die Einkommenslücke,
welche bei längerer Krankheit entsteht für Arbeitnehmer, Schüler/Studenten und Azubis:

Arbeitnehmer können ein Krankentagegeld mit einer Karenzzeit von 43 Tagen wählen.
Selbständige haben die Möglichkeit sich bereits früher abzusichern.
Hier kann z.B. eine Karenzzeit ab dem 8. oder 21. Tag gewählt werden.
Für Existenzgründer gelten oft besondere Regelungen.
Insbesondere für Selbständige/Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung existenziell.
Selbständige sollten rechtzeitig an eine Einkommensabsicherung denken.
Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich für diese Berufsgruppe ein Krankentagegeld welches individuell nach Bedarf gestaltet wird.
Hier kommen z.B. Karenzzeiten ab dem 4. Tag in Frage.
Der Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung darf bei Arbeitnehmer
und selbständigen das durchschnittliche Netto nicht übersteigen.
Das Krankentagegeld wird bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit geleistet.
Dann löst die Berufsunfähigkeitsversicherung das Krankentagegeld ab und Sie genießen eine lückenlose finanzielle Sicherheit.
Durch den Rundum Schutz entsteht keine finanzielle Lücke zwischen der Krankengeldzahlung und der Rentenzahlung.
Gerne bin ich Ihnen bei der Wahl der passenden Krankentagegeld-Absicherung behilflich.
Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an.
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