Zahnzusatzversicherung
Schöne und gesunde Zähne ist ein wichtiges Gut.
Sie sorgen nicht nur für ein attraktives auftreten sondern auch für mehr Lebensqualität.
Sorgen Sie vor und erhalten Sie sich Ihr schönes lächeln.
Der Eigenanteil für Zahnbehandlung und Zahnersatz ist sehr hoch und steigt stetig.
In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur
die medizinische notwendige Behandlung der Grundversorgung und auf
einen hohen Teil der Kosten bleibt der Patient selber sitzen.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt Ihre Erstattung für Zahnbehandlungen,
Zahnersatz oder z.B. Kieferorthopädie auf einen befundbezogenen Festzuschuss.
Des Weiteren wird nur die Regelversorgung bezuschusst.
Sollten Sie sich für eine privatärztliche Versorgung entscheiden, müssen Sie weitaus tiefer in die Tasche greifen.
Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen oder keramische Verblendungen)
Zahnbehandlung (z.B. Wurzel-, Parodontitisbehandlung)
Kieferorthopädische Behandlungen nach einem Unfall
moderne Maßnahmen zur Schmerztherapie
Professionelle Zahnreinigung
In den Zahnzusatz-Tarifen wird in den meisten Fällen auf eine Wartezeit verzichtet.
Lediglich die Zahnstaffeln müssen in den ersten Jahren beachtet werden.
Die beste Absicherung - dann wenn es drauf ankommt.
Thomas geht seit vielen Jahren regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen,
außerdem lässt er zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung machen.
Trotzdem muss bei Thomas jetzt ein Zahn gezogen werden.
Der Zahnarzt hat ein Implantat empfohlen, damit die beiden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeiler beschliffen werden müssen.
Da Thomas Angst vor den Schmerzen bei der Behandlung hat, lässt er den Eingriff in Dämmerschlaf durchführen.
Für einen hohen Teil der Kosten würde die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht aufkommen:

Thomas hat sich bereits vor vielen Jahren für eine Zahnzusatzversicherung mit einer Kostenerstattung von 90% entschieden.
Da hat Thomas gut lachen, er muss daher nur 300€ aus eigener Tasche bezahlen.
In den meisten Fällen erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt.
Diesen reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse den Heil- und Kostenplan geprüft hat und Ihnen die Kostenübernahme sowie Ihre Eigenbeteiligung mitgeteilt hat,
reichen Sie diesen bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung ein. Nach Prüfung erhalten Sie ebenfalls von der privaten Versicherung eine Kostenzusage.
Nach abgeschlossener Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine privatärztliche Rechnung,
in dieser sind bereits die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen.
Die privatärztliche Rechnung reichen Sie dann entweder über mich oder direkt bei der Gesellschaft ein,
wo Sie die Zahnzusatzversicherung haben - dann erfolgt die Leistungserstattung.
Nein, die meisten Gesellschaften verzichten auf einen Vorsorgenachweis.
Die Professionelle Zahnreinigung können Sie mehrmals pro Jahr in Anspruch nehmen.
Maximal wird in den meisten Tarifen allerdings ein Betrag erstattet z.B. 150€ pro Jahr.
In manchen Tarifen können fehlende Zähne mitversichert werden.
- Ein fehlender, nicht ersetzen Zahn wird ohne Erschwerung angenommen, insofern keine Behandlung angeraten wurde
- Bei zwei bis drei fehlenden Zähnen kann lediglich ein fehlender Zahn mitversichert werden, wenn keine Behandlung angeraten wurde
- Bei 4 oder mehr fehlenden Zähnen sind die Tarife deutlich eingeschränkt, hier gibt es dennoch ein paar Gesellschaften,
wo die Zahnzusatzversicherung möglich ist, allerdings sind alle offenen Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
So können z.B. bis maximal 3 fehlende nicht ersetzte Zähne unter bestimmtem Voraussetzungen mitversichert werden!
Hier finden Sie ein Beispiel wie die Beiträge aussehen könnten.
Die Beiträge beziehen sich auf folgende Leistungen:
Zahnbehandlung: 100%
Zahnersatz: 90%
Kostenübernahme für Schmerz- und Angstlinderung,
zum Beispiel Narkose, Lachgas, Akupunktur, Sedierung und Hypnose

Sie sorgen nicht nur für ein attraktives auftreten sondern auch für mehr Lebensqualität.
Sorgen Sie vor und erhalten Sie sich Ihr schönes lächeln.
Der Eigenanteil für Zahnbehandlung und Zahnersatz ist sehr hoch und steigt stetig.
In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur
die medizinische notwendige Behandlung der Grundversorgung und auf
einen hohen Teil der Kosten bleibt der Patient selber sitzen.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt Ihre Erstattung für Zahnbehandlungen,
Zahnersatz oder z.B. Kieferorthopädie auf einen befundbezogenen Festzuschuss.
Des Weiteren wird nur die Regelversorgung bezuschusst.
Sollten Sie sich für eine privatärztliche Versorgung entscheiden, müssen Sie weitaus tiefer in die Tasche greifen.
Folgende Behandlungen können Sie über eine private Zahnzusatzversicherung absichern:
Zahnersatz (z.B. Implantate, Kronen oder keramische Verblendungen)
Zahnbehandlung (z.B. Wurzel-, Parodontitisbehandlung)
Kieferorthopädische Behandlungen nach einem Unfall
moderne Maßnahmen zur Schmerztherapie
Professionelle Zahnreinigung

In den Zahnzusatz-Tarifen wird in den meisten Fällen auf eine Wartezeit verzichtet.
Lediglich die Zahnstaffeln müssen in den ersten Jahren beachtet werden.
Die beste Absicherung - dann wenn es drauf ankommt.
Kostenbeispiel für Zahnersatz:
Thomas geht seit vielen Jahren regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen,
außerdem lässt er zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung machen.
Trotzdem muss bei Thomas jetzt ein Zahn gezogen werden.
Der Zahnarzt hat ein Implantat empfohlen, damit die beiden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeiler beschliffen werden müssen.
Da Thomas Angst vor den Schmerzen bei der Behandlung hat, lässt er den Eingriff in Dämmerschlaf durchführen.
Für einen hohen Teil der Kosten würde die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht aufkommen:

Thomas hat sich bereits vor vielen Jahren für eine Zahnzusatzversicherung mit einer Kostenerstattung von 90% entschieden.
Da hat Thomas gut lachen, er muss daher nur 300€ aus eigener Tasche bezahlen.
Wie erfolgt die Leistungsabrechnung bei einer privaten Zahnzusatzversicherung?
In den meisten Fällen erhalten Sie vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt.
Diesen reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Nachdem die gesetzliche Krankenkasse den Heil- und Kostenplan geprüft hat und Ihnen die Kostenübernahme sowie Ihre Eigenbeteiligung mitgeteilt hat,
reichen Sie diesen bei Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung ein. Nach Prüfung erhalten Sie ebenfalls von der privaten Versicherung eine Kostenzusage.
Nach abgeschlossener Behandlung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine privatärztliche Rechnung,
in dieser sind bereits die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen.
Die privatärztliche Rechnung reichen Sie dann entweder über mich oder direkt bei der Gesellschaft ein,
wo Sie die Zahnzusatzversicherung haben - dann erfolgt die Leistungserstattung.
Benötigen Sie ein Vorsorgenachweis?
Nein, die meisten Gesellschaften verzichten auf einen Vorsorgenachweis.
Wie oft können Sie eine Professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen?
Die Professionelle Zahnreinigung können Sie mehrmals pro Jahr in Anspruch nehmen.
Maximal wird in den meisten Tarifen allerdings ein Betrag erstattet z.B. 150€ pro Jahr.
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
In manchen Tarifen können fehlende Zähne mitversichert werden.
Z.B.:
- Ein fehlender, nicht ersetzen Zahn wird ohne Erschwerung angenommen, insofern keine Behandlung angeraten wurde
- Bei zwei bis drei fehlenden Zähnen kann lediglich ein fehlender Zahn mitversichert werden, wenn keine Behandlung angeraten wurde
- Bei 4 oder mehr fehlenden Zähnen sind die Tarife deutlich eingeschränkt, hier gibt es dennoch ein paar Gesellschaften,
wo die Zahnzusatzversicherung möglich ist, allerdings sind alle offenen Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
Es gibt allerdings eine Ausnahme:
Hier können Sie unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen -
auch wenn es eigentlich schon zu spät ist.
auch wenn es eigentlich schon zu spät ist.
So können z.B. bis maximal 3 fehlende nicht ersetzte Zähne unter bestimmtem Voraussetzungen mitversichert werden!
Hier finden Sie ein Beispiel wie die Beiträge aussehen könnten.
Die Beiträge beziehen sich auf folgende Leistungen:
Zahnbehandlung: 100%
Zahnersatz: 90%
Kostenübernahme für Schmerz- und Angstlinderung,
zum Beispiel Narkose, Lachgas, Akupunktur, Sedierung und Hypnose

Gerne bin ich Ihnen bei der Wahl der passenden privaten Zahnzusatzversicherung behilflich.
Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich direkt an.
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