Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Sofortschutz - Ohne Wartezeit

  • Kieferorthopädie für Kinder & Jugendliche
  • Keramik- Brackets, innenliegende Zahnspange u.v.m.
  • 100% für hochwertige Zahnbehandlungen & Zahnersatz

Jetzt An­ge­bot an­for­dern


Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Eine feste Zahnspange oder kieferorthopädische Behandlung ist teuer.
Mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind Sie optimal geschützt!

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Erwachsene Entscheidungshilfen


Warum ist eine Kinder

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll?

Liebe Eltern,
heutzutage benötigen ca. 50% der Kinder 
eine Kieferorthopädische Behandlung.
Davon muss jede 4. Therapie aus eigener Tasche gezahlt werden.
Das kann schnell teuer werden!

Der wichtigste Leistungsbaustein der 
Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Kieferorthopädie.

Mit einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung müssen Sie sich um die Kosten einer Kieferorthopädischen Behandlung und auch um die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten einer Zahnfehlstellungen keine Sorgen machen!

Die Entscheidung für eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, sollte allerdings so früh wie möglich getroffen werden.

Wenn Ihr Zahnarzt erst einmal eine Fehlstellung festgestellt hat, können Sie die Kieferorthopädie nicht mehr mit absichern, da der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn bekannt ist!


Highlights: Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

 

 Kieferorthopädie (KFO):
Absicherung gegen die hohen Kosten 
von festen und losen Zahnspangen.

 Kieferorthopädische Zusatzleistungen

Wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen.

 Alle Kieferorthopädischen Indikationsgruppen: 
Versichert sind alle Kieferorthopädische Indikationsgruppen 
von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).

 Professionelle Zahnreinigung (PZR): 
Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals 
im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen.

 Hochwertiges Material: 
Bei Zahnersatz & Zahnfüllungen

Kinder Zahnzusatzversicherung

Der Leistungscheck

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung setzt sich 
aus verschiedenen Leistungen zusammen.

Besonders Behandlungen, welche bei den kleinen Patienten sehr häufig vorkommen,
sollten optimal abgesichert sein, wie z.B.:

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist, sollten Sie die Kieferorthopädie in jedem Fall mitver­sichern. 

So sichern Sie Ihrem Kind eine optimale Behandlung, falls eine Zahnfehlstellungen behandelt werden muss - aber auch dann,
wenn die Korrektur eher aus kosmetischen 
Gründen vorgenommen wird.

Sollte Ihr Kind bereits älter sein oder die Kieferorthopädische Behandlung schon angeraten oder am laufen sein, empfehle ich dennoch eine 
Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Welche sich optimal um Zahnbehandlung, Vorsorge und Zahnersatz kümmert.


Leistungsbausteine der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Kieferorthopädie (KFO)

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zahlt nur für eine Kieferorthopädische Behandlung, wenn diese nach KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3, 4 oder 5 eingestuft wurde und auch hier gibt es Abstriche, für die Regelversorgung erhalten Sie nach erfolgreicher Behandlung 100%, für privatärztliche Leistungen, wie z.B. Mini-Brackets, Keramik Brackets, Invisaligns oder der Lingual-Technik erhalten Sie dahingegen nur einen geringen Festzuschuss. Für KIG 1 und 2 bekommen Sie gar keinen Zuschuss von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Die Kosten für eine KFO-Behandlung können enorm teuer sein. Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

 

 

 

Kinder Zahnzusatzversicherung

 

 

Kinder Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlung + Zahnersatz

In den Tarifen sind Zahnbehandlungen in den meisten Fällen zu 100% abgesichert. Auch bei kleinen Kindern, kann trotz guter Zahnpflege Karies entstehen. Somit werden z.B. hochwertige Kunststofffüllungen von der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernommen. 
Wenn Ihr Kind eine Zahnspange benötigt, 
ist die gründliche Zahnpflege sehr wichtig. Insbesondere die Zwischenräume der Zahnspange sollten regelmäßig durch die professionelle Zahnreinigung behandelt werden. Auch diese Kosten übernimmt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder.
Sollte einmal Zahnersatz z.B. aufgrund von einem Unfall notwendig sein, erhalten Sie die Vertraglich vereinbarte Leistung.


Leistungsbeispiele


Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung  für eine Fissurenversiegelung

Kinder Zahnzusatzversicherung

Die Kauflächen der Backenzähne bestehen aus Höckern und sogenannten Fissuren. Die Fissuren sind mit der Zahnbürste besonders für Kinder schwer zu reinigen. Daher kann es schnell zu Ablagerungen und Plaquebildung kommen.

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) übernimmt die Kosten der Fissurenversiegelung lediglich an den großen Backenzähnen, für die Fissurenversiegelung der Prämolaren, welche aber ebenso gefährdet sind, leisten die Krankenkassen aber leider nicht.

Verlassen Sie sich einfach auf die Leistungen der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Diese übernimmt die kompletten Kosten der Versiegelung!


Mit einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung gegen Karies vorsorgen

Die regelmäßige Reinigung ist wichtig, damit Karies erst gar nicht entstehen kann. Aber auch wenn Kinder den täglichem Umgang mit der Zahnbürste von Mama und Papa und auch im Kindergarten lernen, putzen die Mini´s oft nicht so sorgfältig, wie es nötig wäre.

Idealerweise sollten Eltern konsequent Nachputzen. Eine halbjährliche Zahnreinigung bei Ihrem Zahnarzt, um Karies erst gar nicht entstehen zu lassen ist ebenfalls empfehlenswert.

Die Kosten für die intensive Vorsorge ist oft kein Bestandteil der Krankenkasse, sodass diese aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Entscheiden Sie sich für eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung brauchen Sie sich zukünftig keine Sorgen mehr um die beste Versorgung der kleinen Zähne machen. Diese Leistung und noch viel mehr übernimmt dann Ihre Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.


Schmerzlindernde Maßnahmen

Schmerzlindernde Maßnahmen in der Kinder Zahnzusatzversicherung

Viele Kinder und Jugendliche haben Angst vor dem Zahnarzt-Besuch. Bei Behandlungen werden oft Schmerzlindernde Maßnahmen, wie z.B. Lachgas eingesetzt. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt dafür aber leider nicht die Kosten. Mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind Sie auch vor solchen Kosten geschützt, da Schmerzlindernde Maßnahmen ebenfalls mitversichert sind.

Jetzt Beratung anfordern


Und was kostet eine gute Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist vermutlich nicht so teuer, wie Sie denken  Eine wirklich gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Erwachsene kann je nach Tarif schon sehr Beitragsintensiv werden, bei Kindertarifen hingegegen, erhalten Sie für wenig Geld, sehr viel Leistung. Je nach Leistung erhalten Sie die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder zwischen ab 2 bis 20 Euro/Monat. 

Zum Beispiel:

  • Münchener Verein: 0-5 Jahre 1,50€/Monat ab 6 Jahre 13,30€/Monat
  • Concordia: 0-20 Jahre 12,82€/Monat
  • UKV: 0-19 Jahre 19,79€/Monat

Besonders die den ganz kleinen bis zum 5. Lebensjahr kann man wunderbar günstig z.B. bei dem Münchenr Verein für 1,50€/Monat absichern. Trotz des geringen Beitrages erhalten Sie selbstverständlich die voll Leistung.

Hier sehen Sie meine Top-Favoriten auf einen Blick:


Münchener Verein
Concordia
UKV

  • 100% Leistung für die Kieferorthopädie, max 5.000€ in der Vertragslaufzeit (Kürzung falls die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet um 35% z.B. bei leichter Fehlstellung)
  • 100% für hochwertige Zahbehandlungen z.B. neue Kunststofffüllung
  • 2x im Jahr 100€ Budget für die professionelle Zahnreinigung
  • 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • 300€/Jahr für Schmerzlindernde Maßnahmen z.B. Vollnarkose, Lachgas o.ä.

Monatsbeitrag: 0-5 Jahre: 1,50€ / 6-15 Jahre: 13,30€ / 16-25 Jahre: 16,60€ / danach folgen weitere Alterssprünge

Jetzt online abschließen

Mehr Infos

  • 100% für Kieferorthpädische Behandlungen (je nach Behandlung und Fehlstellung): Bis zu 8.000€
  • 100% für hochwertige Zahnbehandlungen, wie z.B. Kunststofffüllungen
  • 550€ alle 2 Jahre für die professionelle Zahnreinigung
  • 100% für hochwertigen Zahnersatz
  • 100% für Schmerzlindernde Maßnahmen, wie z.B. Vollnarkose, Lachgas o.ä.

Monatsbeitrag: 0-19 Jahre: 12,82€ / danach folgen weitere Alterssprünge

 

 

Jetzt online abschließen

Mehr Infos

  • Kieferorthopädie zu 90% max. 3.600€.
  • 90% für hochwertige Zahnbehandlungen, wie z.B. Kunststofffüllungen
  • 120€/Jahr für die professionelle Zahnreingung.
  • 90% für hochwertigen Zahnersatz
  • 90% für Schmerzstillende Maßnahmen

Monatsbeitrag: 0-19 Jahre: 19,79€ / danach folgen weitere Sprünge

Jetzt online abschließen


Alle Tips auf einen Blick

 Schließen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab, bevor Ihr Zahnarzt eine Empfehlung zum Kieferorthopäden auspricht. Empfehlenswert ist die Zahnversicherung ab dem 3-4 Lebensjahr.

 Prüfen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab dem 21. Lebensjahr: Junge Erwachsene benötigen einen anderen Schutz als Kinder.

 Achten Sie auf die Leistung in den ersten 3-6 Jahren, diese sollte möglichst hoch sein.

 Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte für Sonderwünsche wie Keramik Brackets, unsichtbare Zahnspange o.ä. leisten.

 


Warum braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung spielen andere Leistungsbausteine eine Rolle als bei der Zahnzusatz-Versicherung für Erwachsene.

Hier stehen vor allem folgende Leistungen eine wichtige Rolle:

Heutzutage benötigen rund 50% der Kinder eine Kieferorthopädische Behandlung.
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten dieser Behandlung. Der Zuschuss der GKV ist von vielen Faktoren abhängig. Zum einem hängt die grundsätzliche Leistung von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe ab. Wird diese in 1 oder 2 (leichte Fehlstellung) eingestuft, werden Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bekommen, da es sich hier lediglich um eine kosmetische Therapie handelt, auch wenn Ihr Kieferorthopäde aus medizinischer Sicht eine Behandlung als erforderlich sieht. Des Weiteren hängt die Leistung noch von der ausgewählten Behandlung ab. Für die privatärztliche Behandlung, erhalten Sie lediglich einen Festzuschuss von der GKV. 

Da eine Kieferorthopädische Behandlung sehr teuer ist, müssten Sie also unter Umständen mit einem hohen Betrag rechnen, welchen Sie für die Behandlung selbst zahlen müssen.

Damit Sie sich um den finanziellen Spielraum der bestmöglichen Kieferorthopädischen Behandlung für Ihr Kind keine sorgen machen müssen, sollten Sie sich frühstmöglich für eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit dem Leistungsbaustein: Kieferorthopädie entscheiden.

TIP:
Auch wenn Ihr Zahnarzt vielleicht schon eine Empfehlung zum Kieferorthopäden ausgesprochen hat oder die Therapie bereits begonnen wurde ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder sinnvoll. 

Denn auch bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz (z.B. als Unfallfolge) entstehen hohe Kosten, welche die Krankenkasse nicht zu 100% übernimmt.

Ab wann braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die Erfahrung zeigt, dass Eltern oft den Zeitpunkt einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung verpassen. Viele Eltern werden mit dem Thema "Kinder-Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung" erst konfrontiert, wenn der Zahnarzt empfiehlt, dass Kind bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Dann ist eine Kinder-Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zwar noch möglich, die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen sind dann aber leider ausgeschlossen - die Versicherung würde also für diese Behandlung nicht leisten!

Grundsätzlich gilt: Es können nur Behandlungen abgesichert werden,
welche heute noch nicht bekannt und absehbar sind!

Im Leistungsfall tritt die Gesellschaft an den behandelnden Zahnarzt heran und bittet um Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt. Anhand der Eintragungen, welche Ihr Zahnarzt dort getätigt hat, kann die Gesellschaft schnell heraus finden, ob für die Leistung gezahlt werden muss. Sollte die Versicherung bei Ihrem Zahnarzt nicht fündig werden (z.B. aufgrund von Zahnarztwechsel o.ä.) wird unter Umständen auch um Einsicht bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gebeten. Dort kann dann geprüft werden, welche Zahnärzte z.B. abgerechnet haben. Wenn dann ersichtlich ist, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war, wird die Gesellschaft die Kostenerstattung für die Behandlung nicht erbringen.

Ich empfehle eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren.
In diesem Alter haben Kinder in der Regel ein voll entwickeltes Milchzahngebiss.

Eine Fehlstellung des Gebisses ist in diesem Alter noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine Kieferorthopädische Behandlung. Umso älter das Kind wird, umso höher ist aber das Risiko, dass Sie Ihr Kind einem Kieferorthopäden vorstellen sollen.

Da die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen keine Kostenübernahme für Behandlungen bietet, welche bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, ist der rechtzeitige Abschluss der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung also sehr empfehlenswert.

Außerdem muss die Zahnstaffel welche für die 1. Jahre Anwendung findet beachtet werden.
Umso länger der Vertrag besteht - umso mehr Budget erhalten Sie, wenn die Behandlung begonnen wird.  

Mein Tip:
Fragen Sie am besten vor Antragstellung, welche Eintragungen in der Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt vermerkt wurden! Hier sollten Sie ebenfalls einen Blick in das U-Heft werfen. Denn auch Kinderärzte können Zahn- und Kieferfehlstellungen vermerken.

Was leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Für die medizinische Notwendige Versorgung übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Kosten. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Kinder ein Anspruch auf max. 2 Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren haben Anspruch auf 3 Früherkennungsuntersuchungen.

Die Krankenkassen übernehmen auch Kosten für:

  • Fissurenversiegelungen der bleibenden Backenzähne
  • Beratung der Mundhygiene
  • Kunststofffüllungen im Frontbereich

Die Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung wird nur für KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3, 4 und 5 übernommen. Sie erhalten innerhalb der Behandlung 80% Erstattung. Die verbleibenden 20% leisten Sie im voraus, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, bekommen Sie die 20% von der gesetzlichen Krankenkasse zurück.

Keine Leistung erhalten Sie für eine Kieferorthopädische Behandlung für KIG 1 + 2.
Die entstehenden Kosten müssen Sie komplett alleine zahlen.

Außerdem steht für privatärztliche Leistungen, wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder  Keramik-Brackets nur eine geringe Kostenübernahme zur Verfügung.

Welche Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung braucht Ihr Kind

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist und/oder noch keine Kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde, empfehle ich grundsätzlich einen Tarif mit einer umfangreichen Leistung für Kieferorthopädie. Insbesondere die maximale Erstattung sollte möglichst hoch sein, da die Behandlungskosten enorm teuer sein können.

Wichtig ist auch, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung leistet, wenn die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet. Dies wäre z.B. der Fall in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe 1 und 2.

Wenn Ihr Kind schon älter ist oder die Kieferorthopädische Behandlung bereits angeraten wurde, empfehle ich einen Tarif, wo insbesondere Zahnbehandlungen und Zahnersatz sehr gut mitversichert sind. Die Beiträge der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind sehr günstig, somit ist der Einstieg besonders einfach.

Worauf muss man bei der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung achten

Wenn Sie die Kieferorthopädie (KFO) mit absichern möchten, sollten Sie einen Tarif wählen, wo die Kieferorthopädie auch mit abgesichert ist.

Nicht in jeder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die KFO mitversichert. Bei vielen Tarifen wird für die KFO-Behandlung ausschließlich nach einem Unfall geleistet. Diese Tarife sind dann nicht für Ihr Kind geeignet.

Des weiteren sollten Sie darauf achten, dass auch privatärztliche Leistungen wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder Keramik-Brackets mitversichert sind. Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte auch für KIG 1 + 2 leisten.

Außerdem sind die Höchstbeträge (Zahnstaffel) für die ersten Jahre wichtig. Denn die Zahnstaffel regelt, wieviel Budget Sie z.B. im 1. oder 2. Jahr von der Gesellschaft erhalten - falls die KFO- Behandlung relativ schnell nach Versicherungsbeginn angeraten werden sollte.

Falls der Leistungsbaustein der Kieferorthopädie nicht mitversichert werden soll, ist auf eine hohe Erstattung für Zahnbehandlungen & Zahnersatz zu achten. Aber auch die Zahnreinigung sollte ein gutes Budget parat halten.

Außerdem werfe ich immer einen Blick auf die kommenden Alterssprünge. Je nachdem wie alt Ihr Kind ist, sollte man sich die unterschiedlichen Sprünge der Gesellschaften zu nutzen machen, sodass man möglichst lange von einem günstigen Beitrag in der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung profitiert.

Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Unter Kieferorthopädische Indikationsgruppe (kurz KIG) versteht man das befundbezogene Einteilungsschema wonach der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf einstuft. Das Schema wurde 2002 eingeführt. Anhand dieser Einteilung kann der behandelnde Arzt feststellen, ob für die Behandlung ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht. 

Die Einteilung erfolgt in 5 Behandlungsgraden. Dabei übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Behandlungskosten allerdings nur in KIG 3,4 + 5. Für KIG 1 + 2 erhalten Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Das sind die verschiedenen Behandlungsgrade:

  • Grad 1: Leichte Zahnfehlstellung, welche ästhetischen Gründen behandelt wird. Sie erhalten keine Bezuschussung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.
  • Grad 2: Geringe Zahnfehlstellung, die zwar medinzinisch notwendig sind, die Kosten werden allerdings nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen.
  • Grad 3: Ausgeprägte Zahnfehstellung, aus medizinischen Gründen ist eine Behandlung erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.

Ist es schon zu spät

 Wurde eine Kieferorthopädische Behandlung erst einmal angeraten - ist es zu spät. Sie können diese Behandlung leider nicht mehr absichern. Aus diesem Grund rate ich Eltern dazu, früh genug vorzusorgen, bereits ab einem Alter von 3-4 Jahren wird eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung empfohlen. 

Was kostet eine Kinderzahnzusatzversicherung

Wenn die Leistung der Kieferorthopädie mitversichert werden sollen, zahlen Sie in den Top-Tarifen zwischen 1,50€ - 13,30€ / Monat bis zum 16. Lebensjahr.

Falls die Kieferorthopädie nicht mit abgesichert werden muss, liegt der Beitrag in meinem aktuellen Spitzentarif bei 1,58€ bis zum 15. Lebensjahr und 4,91€ bis zum 20. Lebensjahr.

TIP: 
Nach den o.g. Sprüngen, sollte die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erneut überprüft werden.

Gibt es eine Familienversicherung

Grundsätzlich wird jede versicherte Person in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung alleine abgesichert. Eine "Familienzahnzusatzversicherung" direkt gibt es nicht.Sie als Eltern sind zwar als Versicherungsnehmer eingetragen, da Ihr Kind den Vertrag ja alleine noch nicht abschließen kann, aber jedes Kind muss als Versicherte Person im Antrag aufgenommen werden. Somit sichert sich jede versicherte Person die vertraglich vereinbarte Leistung. Der Beitrag ist für jede Versicherte Person fällig.In der Regel sollte die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung aber auch gründlich geprüft werden. Auch wenn Sie als Eltern sehr zufrieden mit Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind, bedeutet das nicht, dass dieser Tarif auch für Ihr Kind geeignet ist. Denn für Sie als Erwachsene sind unter Umständen andere Kriterien in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wichtig, als für Ihr Kind. Daher ist es erfahrungsgemäß oft der Fall, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. 

Ab wann kann das Kind die Vertrag übernehmen

Ab dem 18. Lebensjahr kann Ihr Kind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernehmen.
Es könnte z.B. ein Versicherungsnehmer Wechsel bei der Gesellschaft beantragt werden.

Falls gewünscht können Sie auch Versicherungsnehmer bleiben, das Kind ist nach wie vor die versicherte Person und Beitragszahler kann ebenfalls Ihr Kind selbst werden oder Sie zahlen die Beiträge weiter.

Bei der Gelegenheit würde sich aber auch eine Überprüfung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung anbieten. Wurde die Kieferorthopädie bereits abgeschlossen? Dann könnte auch ein Tarif Wechsel stattfinden. Dadurch können die Beiträge evt. sogar verringert werden. Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Ausbildungstarife an. Diese bieten einen umfassenden Schutz, der Beitrag für Auszubildende/Studenten ist aber geringer, somit ist der Einstieg besonders leicht.


Mein Fazit

 

Fazit

Die Zahnpflege spielt bereits ab dem ersten Zahn eine entscheidende Rolle und durch das sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen ist die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bereits im Kleinkindalter eine sinnvolle Ergänzung. 

Sichern Sie Ihrem Kind mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hochwertige Zusatzleistungen, wie z.B.

Mit der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sichern Sie sich gegen die hohen privaten Zuzahlungen bei einer Zahnbehandlung ab. So brauchen Sie sich zukünftig über hochwertige Behandlungen bei Ihrem Kind keine Sorgen über die Kosten machen und sichern Ihrem Kind die bestmögliche Behandlung für gesunde und gepflegte Zähne!
 

Darauf sollten Sie bei der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind unbedingt achten:
  • Entscheiden Sie sich früh genug für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung!
  • Achten Sie darauf, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind auch für die Kosten von Mini-Brackets, lingual Technik u.s.w. leistet. Auch sollte für KIG 1 + 2 eine Leistung erfolgen.
  • Schauen Sie auf die Höchstbeträge der ersten Jahre. Diese sollten möglichst hoch sein.
  • Überprüfen Sie die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab dem 21. Lebensjahr.

 


Blog: Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


 

Willkommensgutschein

Jetzt Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen und

30€-Wunschgutschein sichern

Bei Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erhalten Sie einen 15€ Willkommensgutschein.
Besteht der Vertrag nach 12 Monaten noch immer, bekommen Sie einen weiteren 15€ Wunschgutschein.


Noch unsicher - ich helfe gerne weiter!


Vergleich und Angebot Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


 Kinderzähne - in besten Händen