Krankentagegeldversicherung

Springt ein, wenn Sie ausfallen!

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Individuelle versichert - ganz nach Ihrem Bedarf
  • Für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit

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Krankentagegeldversicherung

Wenn Sie ausfallen, springt die Krankentagegeldversicherung ein. Auch wenn Sie mit beiden Beinen fest im Berufsleben stehen, kann das Einkommen bei längerer Krankheit schnell ins Wanken geraten.


Wofür brauchen Sie eine Krankentagegeldversicherung?

Wer sich bereits mit dem Thema auseinander gesetzt hat und sich und seine Familie vor den finanziellen Einbußen schützen möchte, 
denkt sicherlich zuallererst an eine Berufs­unfähig­keitsversicherung. Was viele jedoch nicht bedenken:
Bevor Sie Berufsunfähig sind, werden Sie in den allermeisten Fällen vorher Arbeitsunfähig.
Auch eine längere Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen.


Highlights: Krankentagegeldversicherung

 Steuerfrei:

Das Tagegeld ist frei von Steuern und Sozialabgaben.

 Individuelle Absicherung:

Sie können die Höhe des Tagegelds individuelle an Ihren Bedürfnissen anpassen.

 Gesundheitsprüfung:

Der Abschluss ist mit und ohne Gesundheitsprüfung möglich.

 Finanzielle abgesichert:

Optimale Ergänzung zu Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

 Krankentagegeldversicherung

 


Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 116,38 Euro (Wert 2023) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.



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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


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